Gericht stärkt Meinungs Freiheit: Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem bemerkenswerten Spruch
erklärt, warum Regierungsmitglieder kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit
haben: Dieses Grundrecht sei ein genuines Abwehrrecht des Bürgers
gegen den Staat. In der Pegida Diskussion hat die Bundeskanzlerin von
der Teilnahme an Demonstrationen abgeraten. Vielleicht sollte sich
Angela Merkel den Spruch des Gerichts in einer ruhigen Stunde
durchlesen. Er ist auch für juristische Laien leicht verständlich. Link: DWZ