Magdeburg. Minutengenaue Dokumentation der Arbeitszeit. Mit dem Gesetz über den Mindestlohn, das ab 1. Januar 2015 in Kraft tritt,
soll sich das ändern. Neben dem gesetzlich festgesetzten Mindestlohn von
8,50 Euro pro Stunde zwingt es, so Probst, vor allem zu einer
minutengenauen Dokumentation der Arbeitszeit. Das kann ein Reisebetrieb
nie und nimmer erfüllen. Es gehe in aller Frühe mit dem Ausmisten und
Füttern der Tiere los. Und Feierabend ist für die bisweilen bis zu 80
Mitarbeiter erst spätabends, lange nach der letzten Vorstellung. Link: mzweb